Immer mehr Erwachsene interessieren sich dafür, ihre Zähne kieferorthopädisch regulieren zu lassen. Dafür gibt es mehrere Gründe:
Allerdings fragen sie sich auch, ob eine kieferorthopädische Behandlung in ihrem Alter noch möglich ist, ob sie das in ihrem Privat- und Berufsleben nicht zu sehr einschränkt und ob das die Kasse bezahlt. Hier finden Sie die Antworten:
Grundsätzlich können Zähne bis ins hohe Alter kieferorthopädisch reguliert werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Zähne fest im Knochen stehen und keine Parodontose (Zahnbett-Erkrankung) vorliegt. Bei Jugendlichen zwischen 9 und 16 Jahren nutzt man den pubertären Wachstumsschub, um die Regulierung zügig durchzuführen. Bei einem Erwachsenen ist das Wachstum abgeschlossen, weshalb eine kieferorthopädische Behandlung länger als bei Jugendlichen dauert.
Bei Erwachsenen können schon funktionelle oder gesundheitliche Probleme vorliegen, die vor einer kieferorthopädischen Behandlung untersucht und ggf. behandelt werden müssen:
Viele Patienten wünschen sich eine kieferorthopädische Regulierung ihrer Zähne. Aber sie befürchten, dass es für andere zu sehr sichtbar ist. Vor allem Erwachsene machen sich Sorgen, dass sie durch die kieferorthopädischen Apparaturen privat und beruflich zu sehr eingeschränkt werden könnten. Das muss nicht sein!
Moderne transparente Brackets aus Keramik oder Kunststoff erfüllen den gleichen Zweck wie die üblicherweise verwendeten Metall-Brackets, sind aber wesentlich weniger auffällig. Deshalb entscheiden sich immer mehr Menschen für transparente Brackets.
Nicht alle Menschen mögen festsitzende Brackets auf ihren Zähnen, weil sie sich dadurch zu stark eingeschränkt fühlen. Auch dafür gibt es eine Lösung:
Transparente und flexible Kunststoff-Folien als Zahnspangen. Sie haben den Vorteil, dass sie nur bei Bedarf eingesetzt werden müssen und dass sie jederzeit wieder abgenommen werden können. Im Laufe einer kieferorthopädischen Behandlung werden mit Computertechnik mehrere solcher Folien hergestellt. Sie müssen nacheinander getragen werden und bewegen die Zähne sanft in die gewünschte Position.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind:
In der Regel bezahlen Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) keine Kieferorthopädie bei Erwachsenen. Es gibt nur dann Geld von der GKV, wenn eine sog. schwere Kieferanomalie vorliegt, die auch kieferchirurgisch behandelt werden muss (z.B. ein extrem weit vorstehender Unterkiefer).
Wenn Sie privat versichert sind:
Hier kommt es auf den Tarif an, den Sie mit Ihrer Privaten Krankenversicherung (PKV) abgeschlossen haben: Wenn eine kieferorthopädische Behandlung medizinisch notwendig ist, kann es sein, dass Sie Geld von Ihrer PKV bekommen. Lassen Sie sich dazu in unserer Praxis und von Ihrem Versicherungs-Fachmann beraten.